Erbrechtsstreit – was nun?

In unserer Kanzlei haben die Anfragen in erbrechtlichen Angelegenheiten in der letzten Zeit deutlich zugenommen. Häufig handelt es sich um Streitigkeiten nach dem Ableben eines Angehörigen. Die Bandbreite reicht von der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs über den Streit um die Gültigkeit von Testamenten bis hin zu unternehmens- bzw. insolvenzrechtlichen Fragen im erbrechtlichen Kontext.

Was alle Fälle gemeinsam haben: Es geht für gewöhnlich um relativ viel Geld (sonst gäbe es ja keinen Streit).

Was es zu bedenken gilt:

  • Das österreichische Erbrecht ist ziemlich komplex. Seine eigenen Rechte herauszufinden, ist daher nicht immer ganz einfach.
  • Der Gerichtskommissär (der Notar, der die Verlassenschaft für das Gericht abhandelt) hat eine neutrale Stellung, kann sich auf keine Seite stellen und einen Streit auch nicht entscheiden.
  • Guter Rat ist in NICHT teuer – nämlich im Verhältnis zum Preis den man bezahlen kann, wenn man keine professionelle Unterstützung beizieht.
  • Die gute Nachricht: In vielen Rechtsschutzversicherungen sind einige erbrechtliche Angelegenheiten vom Versicherungsschutz umfasst.

Kurz zusammengefasst: Wenn es in einer Erbrechtssache Unklarheiten gibt, zahlt sich nachfragen auf jeden Fall aus. Erst wenn man seinen eigenen Standpunkt kennt, kann man Entscheidungen nach sachlichen Gesichtspunkten treffen – und sich allenfalls auf einen Streit einlassen, bei dem es um etwas geht.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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